Die Feinstaubplakette, auch Umweltplakette genannt, ist ein Aufkleber, der die Einhaltung
von Abgasnormen kennzeichnet. Sie wurde eingeführt, um Fahrzeuge mit hoher
Schadstoffbelastung aus Umweltzonen fernzuhalten und die Luftqualität zu verbessern.
Warum gibt es die Feinstaubplakette?
In den vergangenen Jahren haben viele deutsche Städte Umweltzonen
eingerichtet,
um die Belastung durch Feinstaub und Stickoxide zu reduzieren. Feinstaub entsteht nicht
nur
durch Abgase, sondern auch durch Reifen- und Bremsenabrieb oder aufgewirbelten Staub.
Durch die
Feinstaubplakette dürfen nur schadstoffarme Fahrzeuge in diese Zonen fahren. Das schützt
sowohl
die Umwelt als auch die Gesundheit der Bewohner.
Welche Fahrzeuge benötigen eine Feinstaubplakette?
Die Feinstaubplakette ist für viele Fahrzeuge Pflicht, wenn sie in Umweltzonen einfahren
möchten. Hier eine Übersicht darüber, wer eine Plakette benötigt und wer davon befreit
ist:
Fahrzeugart |
Plakette benötigt? |
Zusätzliche Hinweise |
Pkw (Benzin/Diesel) |
ja |
Benötigen eine grüne Feinstaubplakette, um in Umweltzonen einzufahren. |
Lastkraftwagen (Lkw) |
ja |
Pflicht für alle Lkw, die in Umweltzonen fahren möchten. |
Busse |
ja |
Gilt für alle Busse im öffentlichen oder privaten Personentransport. |
Ausländische Fahrzeuge |
ja |
Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung benötigen ebenfalls eine
Feinstaubplakette, wenn
sie in Umweltzonen fahren wollen.
|
Motorräder und Roller |
nein |
Alle einspurigen Krafträder, Mopeds und Roller sind von der Pflicht
ausgenommen.
|
Oldtimer (mit H- oder 07-Kennzeichen) |
nein |
Gilt auch für ausländische Oldtimer, sofern ähnliche Voraussetzungen (z. B.
FIVA-Oldtimerpass) erfüllt sind.
|
Elektroautos |
ja |
Auch emissionsfreie Fahrzeuge benötigen eine grüne Feinstaubplakette, auf der
das
vollständige Kennzeichen (inkl. „E“) eingetragen ist. Ausnahme: Bayern.
|
Fahrzeuge von Behörden und Rettungsdiensten |
nein |
Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sind von der Plakettenpflicht
befreit.
|
Mobile Maschinen und Arbeitsgeräte |
nein |
Dazu zählen auch land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. |
Fahrzeuge für die medizinische Betreuung oder Behindertentransport |
nein |
Ausnahme für Fahrzeuge mit Eintrag „aG“, „H“ oder „Bl“ im
Schwerbehindertenausweis.
|
Leichtkraftfahrzeuge (Klasse L6e) |
nein |
Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fallen nicht unter die
Plakettenpflicht.
|
Die Feinstaubplakette gibt es in drei Farben – Rot, Gelb und Grün –, die
die Schadstoffklasse und die Umweltfreundlichkeit eines Fahrzeugs kennzeichnen. Jede
Farbe entspricht einer anderen Abgasnorm und hat direkte Auswirkungen darauf, ob ein
Fahrzeug in Umweltzonen fahren darf. Hier die Details:
1. Rote Plakette
- Bedeutung: Fahrzeuge mit der höchsten Schadstoffbelastung.
- Fahrzeuge: Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 2 und Benziner
ohne
geregelten Katalysator.
- Einsatzbereich: Fahrzeuge mit einer roten Plakette dürfen seit
Jahren in
keiner deutschen Umweltzone mehr fahren. Die meisten dieser Fahrzeuge sind
inzwischen aus
dem Straßenverkehr verschwunden.
- Besonderheiten: Fahrzeuge, die ursprünglich nur eine rote Plakette
bekommen
können, können durch technische Nachrüstungen (z. B. Rußpartikelfilter) eventuell
eine
höhere Schadstoffklasse erreichen und somit eine gelbe oder grüne Plakette erhalten.
2. Gelbe Plakette
- Bedeutung: Fahrzeuge mit mittlerer Schadstoffbelastung.
- Fahrzeuge: Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 3 und Benziner
mit
älteren Katalysatoren.
- Einsatzbereich: Die Einfahrt in die meisten Umweltzonen ist für
Fahrzeuge
mit gelber Plakette verboten. Nur wenige Regionen erlauben noch die Nutzung dieser
Fahrzeuge
innerhalb ihrer Zonen.
- Nachrüstung: Viele Fahrzeuge mit gelber Plakette können durch den
Einbau
eines Partikelfilters auf die grüne Schadstoffklasse angehoben werden, was die
Nutzung in
Umweltzonen wieder ermöglicht.
3. Grüne Plakette
- Bedeutung: Fahrzeuge mit der geringsten Schadstoffbelastung.
- Fahrzeuge: Benziner mit geregeltem Katalysator (Abgasnorm Euro 1
oder
besser) und Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 4, Euro 5 und Euro 6.
Elektroautos
fallen ebenfalls in diese Kategorie, müssen jedoch eine Plakette mit eingetragenem
E-Kennzeichen tragen.
- Einsatzbereich: Die grüne Feinstaubplakette erlaubt die
uneingeschränkte
Einfahrt in alle Umweltzonen in Deutschland.
- Pflicht für Elektrofahrzeuge: Auch emissionsfreie Fahrzeuge, wie
Elektroautos, benötigen eine grüne Plakette, um eindeutig gekennzeichnet zu sein.
Warum gibt es keine blaue Plakette?
Die Einführung einer blauen Plakette für Fahrzeuge mit besonders
geringen
Stickoxidemissionen (z. B. Euro 6-Diesel) wurde mehrfach diskutiert, aber bislang nicht
umgesetzt. Eine solche Plakette könnte in Zukunft vor allem im Zusammenhang mit
streckenbezogenen Diesel-Fahrverboten relevant werden.
Schadstoffgruppe ermitteln
Die Schadstoffgruppe Ihres Fahrzeugs können Sie anhand
der Emissions-Schlüsselnummer in Ihrem Fahrzeugschein ermitteln. Die
Nummer
finden Sie unter Punkt 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die letzten beiden
Ziffern
bestimmen die Emissionsklasse.
Umweltzonen wurden eingeführt, um die Luftverschmutzung in Städten zu reduzieren. Vor
allem Feinstaub und Stickoxide, die durch den Straßenverkehr verursacht werden,
tragen erheblich zu gesundheitlichen Problemen bei. Daher haben viele Städte Umweltzonen
eingerichtet. Zu diesen gehören unter anderem:
- Berlin: Die Umweltzone umfasst das gesamte Stadtgebiet innerhalb des
S-Bahn-Rings.
- Stuttgart: Neben der Umweltzone gibt es hier auch streckenbezogene
Diesel-Fahrverbote, die bestimmte Fahrzeugklassen ausschließen.
- München: Die Umweltzone schließt den Mittleren Ring ein, einer der
meistbefahrenen Bereiche der Stadt.
- Hamburg: Die Umweltzone betrifft vor allem zentrale Stadtgebiete,
zusätzlich gibt es Diesel-Fahrverbote auf einzelnen Straßen.
- Köln: Die Umweltzone umfasst weite Teile der Innenstadt und angrenzende
Viertel.
Eine vollständige Karte der Umweltzonen finden Sie beim Umweltbundesamt.
Wie erkennt man Umweltzonen?
Umweltzonen sind deutlich durch Verkehrsschilder gekennzeichnet. Diese Schilder
zeigen den Beginn und das Ende der Zone an.
1. Verkehrszeichen für Umweltzonen
- Das runde Schild mit dem Schriftzug „Umweltzone“ zeigt an, dass Sie eine entsprechende
Plakette benötigen.
- Darunter befinden sich Zusatzschilder, die die zulässigen Plakettenfarben angeben (meistens
ausschließlich „Grün“).
2. Sichtbare Markierungen
- Die Verkehrszeichen sind häufig an den Einfahrten zu Innenstädten oder stark frequentierten
Gebieten angebracht, sodass sie für Autofahrer nicht zu übersehen sind.
3. Zusatzangaben zu Fahrverboten
- In einigen Städten gibt es kombinierte Regelungen, wie z. B. Diesel-Fahrverbote. Diese
werden durch zusätzliche Verkehrsschilder oder Hinweise markiert.
4. Karten und Navigationssysteme
- Digitale Karten und Navigationssysteme zeigen Umweltzonen inzwischen ebenfalls an und
warnen, wenn Sie ohne gültige Plakette in eine Umweltzone fahren möchten.
Wer ohne Feinstaubplakette in eine Umweltzone fährt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Bußgeld: 100 Euro, inklusive Verwaltungsgebühren.
- Punkte in Flensburg: Ein Punkt im Fahreignungsregister wird eingetragen.
Diese Strafen gelten auch für ausländische Fahrzeuge. Besitzer ausländischer Autos müssen
ebenfalls eine Feinstaubplakette kaufen, bevor sie in deutsche Umweltzonen einfahren.
Eine Feinstaubplakette zu beantragen, ist unkompliziert:
1. Feinstaubplakette kaufen
Sie können die Feinstaubplakette online bestellen, z. B. im ADAC Online-Shop (in Kooperation mit
kennzeichen.click). Alternativ bieten Werkstätten, TÜV-Stellen oder Dekra-Prüfstellen die
Plaketten an.
2. Kosten einer Feinstaubplakette
Eine Umweltplakette zu kaufen, kostet in der Regel 9,90 Euro.
3. Benötigte Unterlagen
Halten Sie Ihren Fahrzeugschein bereit. Die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs
wird anhand der Emissions-Schlüsselnummer ermittelt.
4. Feinstaubplakette anbringen
Sie möchten Ihre Umweltplakette ordnungsgemäß anbringen? Diese muss gut sichtbar unten rechts an
der Innenseite der Windschutzscheibe platziert werden.
Hinweis: Die Feinstaubplakette ist kennzeichengebunden. Ändert sich Ihr
Kfz-Kennzeichen, z. B. durch einen Verkauf, müssen Sie eine neue Feinstaubplakette bestellen.