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Die Feinstaubplakette, auch Umweltplakette genannt, ist ein Aufkleber, der die Einhaltung von Abgasnormen kennzeichnet. Sie wurde eingeführt, um Fahrzeuge mit hoher Schadstoffbelastung aus Umweltzonen fernzuhalten und die Luftqualität zu verbessern.

Warum gibt es die Feinstaubplakette?

In den vergangenen Jahren haben viele deutsche Städte Umweltzonen eingerichtet, um die Belastung durch Feinstaub und Stickoxide zu reduzieren. Feinstaub entsteht nicht nur durch Abgase, sondern auch durch Reifen- und Bremsenabrieb oder aufgewirbelten Staub. Durch die Feinstaubplakette dürfen nur schadstoffarme Fahrzeuge in diese Zonen fahren. Das schützt sowohl die Umwelt als auch die Gesundheit der Bewohner.

Welche Fahrzeuge benötigen eine Feinstaubplakette?

Die Feinstaubplakette ist für viele Fahrzeuge Pflicht, wenn sie in Umweltzonen einfahren möchten. Hier eine Übersicht darüber, wer eine Plakette benötigt und wer davon befreit ist:

Fahrzeugart Plakette benötigt? Zusätzliche Hinweise
Pkw (Benzin/Diesel) ja Benötigen eine grüne Feinstaubplakette, um in Umweltzonen einzufahren.
Lastkraftwagen (Lkw) ja Pflicht für alle Lkw, die in Umweltzonen fahren möchten.
Busse ja Gilt für alle Busse im öffentlichen oder privaten Personentransport.
Ausländische Fahrzeuge ja Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung benötigen ebenfalls eine Feinstaubplakette, wenn sie in Umweltzonen fahren wollen.
Motorräder und Roller nein Alle einspurigen Krafträder, Mopeds und Roller sind von der Pflicht ausgenommen.
Oldtimer (mit H- oder 07-Kennzeichen) nein Gilt auch für ausländische Oldtimer, sofern ähnliche Voraussetzungen (z. B. FIVA-Oldtimerpass) erfüllt sind.
Elektroautos ja Auch emissionsfreie Fahrzeuge benötigen eine grüne Feinstaubplakette, auf der das vollständige Kennzeichen (inkl. „E“) eingetragen ist. Ausnahme: Bayern.
Fahrzeuge von Behörden und Rettungsdiensten nein Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sind von der Plakettenpflicht befreit.
Mobile Maschinen und Arbeitsgeräte nein Dazu zählen auch land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.
Fahrzeuge für die medizinische Betreuung oder Behindertentransport nein Ausnahme für Fahrzeuge mit Eintrag „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis.
Leichtkraftfahrzeuge (Klasse L6e) nein Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fallen nicht unter die Plakettenpflicht.

Die Feinstaubplakette gibt es in drei Farben – Rot, Gelb und Grün –, die die Schadstoffklasse und die Umweltfreundlichkeit eines Fahrzeugs kennzeichnen. Jede Farbe entspricht einer anderen Abgasnorm und hat direkte Auswirkungen darauf, ob ein Fahrzeug in Umweltzonen fahren darf. Hier die Details:

1. Rote Plakette

  • Bedeutung: Fahrzeuge mit der höchsten Schadstoffbelastung.
  • Fahrzeuge: Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 2 und Benziner ohne geregelten Katalysator.
  • Einsatzbereich: Fahrzeuge mit einer roten Plakette dürfen seit Jahren in keiner deutschen Umweltzone mehr fahren. Die meisten dieser Fahrzeuge sind inzwischen aus dem Straßenverkehr verschwunden.
  • Besonderheiten: Fahrzeuge, die ursprünglich nur eine rote Plakette bekommen können, können durch technische Nachrüstungen (z. B. Rußpartikelfilter) eventuell eine höhere Schadstoffklasse erreichen und somit eine gelbe oder grüne Plakette erhalten.

2. Gelbe Plakette

  • Bedeutung: Fahrzeuge mit mittlerer Schadstoffbelastung.
  • Fahrzeuge: Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 3 und Benziner mit älteren Katalysatoren.
  • Einsatzbereich: Die Einfahrt in die meisten Umweltzonen ist für Fahrzeuge mit gelber Plakette verboten. Nur wenige Regionen erlauben noch die Nutzung dieser Fahrzeuge innerhalb ihrer Zonen.
  • Nachrüstung: Viele Fahrzeuge mit gelber Plakette können durch den Einbau eines Partikelfilters auf die grüne Schadstoffklasse angehoben werden, was die Nutzung in Umweltzonen wieder ermöglicht.

3. Grüne Plakette

  • Bedeutung: Fahrzeuge mit der geringsten Schadstoffbelastung.
  • Fahrzeuge: Benziner mit geregeltem Katalysator (Abgasnorm Euro 1 oder besser) und Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 4, Euro 5 und Euro 6. Elektroautos fallen ebenfalls in diese Kategorie, müssen jedoch eine Plakette mit eingetragenem E-Kennzeichen tragen.
  • Einsatzbereich: Die grüne Feinstaubplakette erlaubt die uneingeschränkte Einfahrt in alle Umweltzonen in Deutschland.
  • Pflicht für Elektrofahrzeuge: Auch emissionsfreie Fahrzeuge, wie Elektroautos, benötigen eine grüne Plakette, um eindeutig gekennzeichnet zu sein.

Warum gibt es keine blaue Plakette?

Die Einführung einer blauen Plakette für Fahrzeuge mit besonders geringen Stickoxidemissionen (z. B. Euro 6-Diesel) wurde mehrfach diskutiert, aber bislang nicht umgesetzt. Eine solche Plakette könnte in Zukunft vor allem im Zusammenhang mit streckenbezogenen Diesel-Fahrverboten relevant werden.

Schadstoffgruppe ermitteln

Die Schadstoffgruppe Ihres Fahrzeugs können Sie anhand der Emissions-Schlüsselnummer in Ihrem Fahrzeugschein ermitteln. Die Nummer finden Sie unter Punkt 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die letzten beiden Ziffern bestimmen die Emissionsklasse.

Umweltzonen wurden eingeführt, um die Luftverschmutzung in Städten zu reduzieren. Vor allem Feinstaub und Stickoxide, die durch den Straßenverkehr verursacht werden, tragen erheblich zu gesundheitlichen Problemen bei. Daher haben viele Städte Umweltzonen eingerichtet. Zu diesen gehören unter anderem:

  • Berlin: Die Umweltzone umfasst das gesamte Stadtgebiet innerhalb des S-Bahn-Rings.
  • Stuttgart: Neben der Umweltzone gibt es hier auch streckenbezogene Diesel-Fahrverbote, die bestimmte Fahrzeugklassen ausschließen.
  • München: Die Umweltzone schließt den Mittleren Ring ein, einer der meistbefahrenen Bereiche der Stadt.
  • Hamburg: Die Umweltzone betrifft vor allem zentrale Stadtgebiete, zusätzlich gibt es Diesel-Fahrverbote auf einzelnen Straßen.
  • Köln: Die Umweltzone umfasst weite Teile der Innenstadt und angrenzende Viertel.

Eine vollständige Karte der Umweltzonen finden Sie beim Umweltbundesamt.

Wie erkennt man Umweltzonen?

Umweltzonen sind deutlich durch Verkehrsschilder gekennzeichnet. Diese Schilder zeigen den Beginn und das Ende der Zone an.

1. Verkehrszeichen für Umweltzonen

  • Das runde Schild mit dem Schriftzug „Umweltzone“ zeigt an, dass Sie eine entsprechende Plakette benötigen.
  • Darunter befinden sich Zusatzschilder, die die zulässigen Plakettenfarben angeben (meistens ausschließlich „Grün“).

2. Sichtbare Markierungen

  • Die Verkehrszeichen sind häufig an den Einfahrten zu Innenstädten oder stark frequentierten Gebieten angebracht, sodass sie für Autofahrer nicht zu übersehen sind.

3. Zusatzangaben zu Fahrverboten

  • In einigen Städten gibt es kombinierte Regelungen, wie z. B. Diesel-Fahrverbote. Diese werden durch zusätzliche Verkehrsschilder oder Hinweise markiert.

4. Karten und Navigationssysteme

  • Digitale Karten und Navigationssysteme zeigen Umweltzonen inzwischen ebenfalls an und warnen, wenn Sie ohne gültige Plakette in eine Umweltzone fahren möchten.

Wer ohne Feinstaubplakette in eine Umweltzone fährt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Bußgeld: 100 Euro, inklusive Verwaltungsgebühren.
  • Punkte in Flensburg: Ein Punkt im Fahreignungsregister wird eingetragen.

Diese Strafen gelten auch für ausländische Fahrzeuge. Besitzer ausländischer Autos müssen ebenfalls eine Feinstaubplakette kaufen, bevor sie in deutsche Umweltzonen einfahren.

Eine Feinstaubplakette zu beantragen, ist unkompliziert:

1. Feinstaubplakette kaufen

Sie können die Feinstaubplakette online bestellen, z. B. im ADAC Online-Shop (in Kooperation mit kennzeichen.click). Alternativ bieten Werkstätten, TÜV-Stellen oder Dekra-Prüfstellen die Plaketten an.

2. Kosten einer Feinstaubplakette

Eine Umweltplakette zu kaufen, kostet in der Regel 9,90 Euro.

3. Benötigte Unterlagen

Halten Sie Ihren Fahrzeugschein bereit. Die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs wird anhand der Emissions-Schlüsselnummer ermittelt.

4. Feinstaubplakette anbringen

Sie möchten Ihre Umweltplakette ordnungsgemäß anbringen? Diese muss gut sichtbar unten rechts an der Innenseite der Windschutzscheibe platziert werden.

Hinweis: Die Feinstaubplakette ist kennzeichengebunden. Ändert sich Ihr Kfz-Kennzeichen, z. B. durch einen Verkauf, müssen Sie eine neue Feinstaubplakette bestellen.

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